Unser Kerngeschäft :

Haushaltshilfe nach §38 SGB V, bei Verordnung oder Inanspruchnahme einer  z. B. Unfallversicherung
Alltagsunterstützung ab Pflegegrad 1

Entlastungsleistungen §45b SGB XI & 

Verhinderungspflege §39 SGB XI

uvm was Ihren Alltag entlastet!

Unsere Leistungen