Unser Kerngeschäft :
Haushaltshilfe nach §38 SGB V, bei Verordnung oder Inanspruchnahme einer z. B. Unfallversicherung
Alltagsunterstützung ab Pflegegrad 1
Entlastungsleistungen §45b SGB XI &
Verhinderungspflege §39 SGB XI
uvm was Ihren Alltag entlastet!